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Jugendschutz / U18

Allgemein

Damit alle Besucher einen sicheren und entspannten Festivalbesuch haben, gelten bei uns die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und zusätzlich einige eigene Hausregeln.

Bitte bringt bei Bedarf die passenden Unterlagen ausgefüllt mit. Am Einlass können Ausweise und Nachweise kontrolliert werden.

Unter 2 Jahren

Kinder unter 2 Jahren dürfen das Festivalgelände nicht betreten.

Das ist unsere Hausregel aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen. Ein Open-Air-Konzert ist für Kleinkinder in diesem Alter einfach nicht der passende Ort.

Unter 12 Jahren

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit geeignetem Gehörschutz auf das Gelände.

Wir empfehlen Kapselgehörschutz. Ohrstöpsel können zusätzlich helfen, ersetzen bei Kindern aber keinen passenden Gehörschutz. Bitte denkt daran: Direkt vor der Bühne kann es laut werden.

Unter 16 Jahren

Besucher unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.

Personensorgeberechtigte Personen sind in der Regel die Eltern oder gesetzliche Vertreter. Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Begleitung beauftragt wurde.

Eine einfache Einverständniserklärung ersetzt keine Begleitperson, wenn diese gesetzlich erforderlich ist.

 

16 bis unter 18 Jahren

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Festival ohne Begleitung besuchen, müssen die Veranstaltung aber spätestens um 24:00 Uhr verlassen.

Wer länger bleiben möchte, braucht eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Begleitperson.

Erziehungsbeauftragte Person / U18-Vollmacht

Wenn nicht die Eltern selbst dabei sind, sondern eine andere volljährige Person die Aufsicht übernimmt, brauchen wir eine ausgefüllte U18-Vollmacht.

Die erziehungsbeauftragte Person muss während des Aufenthalts tatsächlich anwesend, erreichbar und verantwortlich sein. Einfach Formular abgeben und dann irgendwo verschwinden zählt nicht.

Bitte bringt mit:

  • ausgefüllte U18-Vollmacht

  • Ausweis des minderjährigen Besuchers

  • Ausweis der erziehungsbeauftragten Person

  • am besten eine Kopie des Ausweises eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten

 

Alkohol

Beim Ausschank gelten die gesetzlichen Altersgrenzen.

Unter 16 Jahren geben wir keinen Alkohol aus.

Ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke ausgegeben werden.

Spirituosen, Schnaps, branntweinhaltige Getränke und entsprechende Mischgetränke gibt es nur ab 18 Jahren.

Das Weitergeben von Alkohol an Minderjährige, für die dieser Alkohol nicht erlaubt ist, ist auf dem Festivalgelände nicht gestattet.

Rauchen, Vapes und E-Shishas, Cannabis, Tabakwaren, Nikotinprodukte, Vapes, E-Zigaretten und E-Shishas sind für Minderjährige nicht erlaubt.

Das gilt auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Ausweiskontrolle

Bitte bringt einen gültigen Ausweis mit. Wenn Alter, Begleitung oder Vollmacht nicht eindeutig geprüft werden können, können wir den Einlass verweigern oder den weiteren Aufenthalt auf dem Gelände untersagen.

Unsere Download-Dokumente

Einverständniserklärung

Dieses Formular ist für die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Festivalbesuch.

Wichtig: Die Einverständniserklärung ersetzt keine Begleitperson, wenn nach Jugendschutzgesetz oder nach unseren Hausregeln eine Begleitung erforderlich ist.

U18-Vollmacht

Dieses Formular braucht ihr, wenn eine andere volljährige Person die Aufsicht als erziehungsbeauftragte Person übernimmt.

Bitte vollständig ausfüllen und am Einlass zusammen mit den passenden Ausweisen vorzeigen.

Hausrecht

Wir behalten uns vor, im Einzelfall strenger zu entscheiden, wenn Sicherheit, Jugendschutz oder die Situation vor Ort das nötig machen.

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